Informationen zu Corona


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim, 20.12.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich hatte gehofft, dass die Corona-Lage sich stabilisiert und keine weiteren Einschränkungen erforderlich werden. Leider zeichnete die Entwicklung der letzten Wochen ein anderes Bild, wenn auch die Zahlen deutschlandweit leicht rückläufig sind. Doch die Unsicherheit, die die neu aufgetretene Mutation mit sich bringt veranlasste die politisch Verantwortlichen, nun doch wieder neue Regelungen zu erlassen. Eine wichtige neue Regelung, gerade jetzt über die Feiertage ist die Anpassung der Kontaktbeschränkungen: In der derzeitigen Alarmstufe II gelten künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Damit setzt das Land Baden-Württemberg einen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund um.

In der Alarmstufe II gilt, dass Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet sind. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.

In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte, bei denen eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt, die Begrenzung auf einen Haushalt plus eine Person eines weiteren Haushalts. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Personen unter 18 Jahren bleiben bei der Ermittlung der zulässigen Personenzahl und Haushalte unberücksichtigt. Die neuen Regelungen finden Sie hier im Dettenheimer Anzeiger und auf den inzwischen hinlänglich bekannten Internetseiten.

In Dettenheim haben wir heute 29 Infektionsfälle. Den erkrankten Personen wünsche ich einen milden Krankheitsverlauf und baldige Genesung. Die Feiertage müssen die jetzt infizierten Personen leider in Quarantäne verbringen.

Auch in diesem Jahr bitte ich Sie alle eindringlich, Ihre Sozialkontakte wieder auf das unbedingt notwendige Minimum zu reduzieren. Wegen der aktuellen Bedrohung durch die neue Virusvariante müssen erneut Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die dazu beitragen sollen, die Verbreitung durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten zu verlangsamen. Dass dies funktioniert haben die bisherigen Lockdown-Maßnahmen gezeigt. Dass kein neuer Lockdown erforderlich wird ist in unser aller Interesse, deshalb auch der Appell an uns alle: Reduzieren wir erneut freiwillig und selbstverantwortlich unsere sozialen Kontakte! Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt, dass ein erneuter Lockdown leider kein Szenario ist, das wir ausschließen können, in welcher Form er dann auch immer kommen sollte.

Die neue Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 17. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Und natürlich muss ich in dem Zusammenhang auch das Impfen ansprechen. Regierungen, Verwaltungen und die Ärzteschaft tun hier alles, um den Bürgerinnen und Bürgern ein breites Impfangebot zu unterbreiten. Nutzen Sie die Angebote und lassen sich impfen!

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Ab dem 1. Januar 2022 gilt für den Zutritt zum Rathaus und Verwaltungsstelle: In den Alarmstufen ist für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher (also nicht geimpfte bzw. nicht genesene Personen) die Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises erforderlich. Dies gilt nicht für unseren Außenschalter im „Hüttchen“ vor dem Bürgerbüro, hier können Sie kontaktlos Ihre Anliegen erledigen. Wir bitten Sie Rücksprachen und Gesprächstermine nach Möglichkeit telefonisch, per Post oder E-Mail vorzunehmen. Ob zur Klärung bestimmter Angelegenheiten das persönliche Erscheinen tatsächlich notwendig ist, bitten wir vorab telefonisch 07247/931-0 oder per E-Mail zu klären. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dem Schutz von Besucherinnen und Besuchern und den Mitarbeitenden der Gemeinde gleichermaßen.

Ich danke an der Stelle allen Menschen, die bei der derzeitigen Krisenbewältigung Verantwortung tragen und die notwendige Infrastruktur in unserer Gemeinde sichern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Dettenheim bemühen sich nach Kräften, die öffentlichen Dienstleistungen auch unter diesen erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten.

Auch im zweiten Corona-Jahr wünsche ich Ihnen schöne Feiertage und alles Gute für das neue Jahr 2022. Bleiben Sie gesund!

Ihre

Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Freitag ist Impftag!

 

Ab Freitag 7. Januar 2022 -jeweils von 11 bis 17 Uhr- starten die mobilen Impftage in der Pfinzhalle Rußheim. Terminvereinbarungen unter https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin. Das Angebot wird in Kürze freigeschaltet, wir empfehlen, öfter auf der Seite nachzuschauen.

 

Die zentrale Planung dieses Angebots hat das Landratsamt Karlsruhe http://www.landkreis-karlsruhe.de  

 

Die mobilen Impfteams kommen vom Rhein-Neckar-Kreis. Geimpft wird mit den Impfstoffen von BioNTech (für unter 30-Jährige), Moderna (für über 30-Jährige) und Johnson & Johnson (nur für Erstimpfung).
Empfohlene Impfabstände: Auffrischungsimpfung ab vollendetem 5. Monat nach der Grundimmunisierung, bei Johnson & Johnson bereits nach vier Wochen. Zweitimpfung nach BioNTech-Erstimpfung nach 3 Wochen, bei Moderna-Erstimpfung nach 4 Wochen.
Zielgruppe: Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren (12- bis 15-Jährige nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten).

 

Bitte bringen Sie zur Impfung mit: Personalausweis, Impfpass sofern vorhanden, Versichertenkarte und Aufklärungs- und Anamnesebogen (gibt es auf der Anmeldeseite vom Landkreis). Bitte tragen sie eine medizinische Maske.
Dieses Angebot versteht sich als Ergänzung und zur Entlastung der viel gefragten Impfangebote bei den örtlichen Hausärzten. Nutzen Sie diese Gelegenheit! Jede Impfung hilft und schützt!


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 30.11.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir durchleben derzeit die vierte Corona-Welle. Die Zahl der Erkrankten steigt und steigt und in der Folge davon die Auslastung der Intensivstationen. Auch in Baden-Württemberg stehen wir vor einem Kollaps der intensivmedizinischen Versorgung. Die Belastungen für das in diesen Bereichen tätige pflegerische und ärztliche Personal ist enorm, und das schon seit vielen Monaten. In Dettenheim haben wir Stand heute 46 Infizierte.

Für uns alle – egal ob geimpft oder ungeimpft – muss nun eine zentrale Maßnahme im Vordergrund stehen, unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben: Die Überprüfung unseres Verhaltens und die Reduzierung von Kontakten. Nur so können weitere Infektionen verhindert oder doch zumindest der Anstieg verlangsamt werden. Deshalb bitte ich Sie eindringlich: Reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf das Notwendige! Beachten Sie bei notwendigen und verantwortbaren Zusammenkünften und Veranstaltungen die geltenden Regelungen, Abstandsgebote und Hygienekonzepte. Auch Testungen auf das Virus können zur Erhöhung der Sicherheit beitragen.

Geben Sie Acht auf die Älteren und Schwächeren in unserer Gesellschaft, insbesondere beim Umgang in der Familie und in der Nachbarschaft. Bitte denken Sie daran, dass Sie durch eine Impfung sich selbst vor einem schweren Verlauf schützen. Denken Sie bei Ihrem Verhalten auch an die Kinder, denen wir noch kein Impfangebot unterbreiten können. Sie haben gemeinsam mit den Jugendlichen in den letzten Monaten gewaltige Einschnitte hinnehmen müssen. Tragen Sie durch ein verantwortungsvolles Verhalten mit dazu bei, die Schulen und Kindergärten offenzuhalten.

In einem gewaltigen Kraftakt stemmen die niedergelassenen Ärzte und nun wieder vermehrt auch mobile Impfteams die Erhöhung des Impftempos und schaffen so zusätzliche wohnortnahe Impfangebote. Ältere Menschen und diejenigen, die frühzeitig geimpft wurden, benötigen nun zeitnah eine Booster-Impfung. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt. Nutzen Sie die schon bestehenden Impfangebote und die, die in den nächsten Tagen und Wochen eingerichtet werden.

Ab Januar werden wir jeden Freitag in der Pfinzhalle im Ortsteil Rußheim das Mobile Impfteam des Rhein-Neckar-Kreises zu Gast haben, beginnend ab dem 7. Januar 2022. Die Uhrzeit und Modalitäten werden wir rechtzeitig bekannt geben. Die dauerhaft eingerichteten Impfstationen, z. B. in Graben-Neudorf und Bruchsal werden an festen Wochentagen geöffnet sein und jeweils ca. 200 Impfungen pro Tag verabreichen können. Termine müssen vereinbart werden und können über ein Online-Tool beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gebucht werden: https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin.

Die Impfung ist derzeit der zentrale Baustein der Pandemiebekämpfung, auch mit der neu aufgetretenen Virusvariante. Denn, obwohl wir zwischenzeitlich wissen, dass Geimpfte sich infizieren können, das Virus weitertragen und bei Vorerkrankungen auch schwer erkranken können, ist diese Wahrscheinlichkeit nach aktuell herrschender Meinung um ein Vielfaches geringer als bei Menschen ohne Impfschutz. Gleichzeitig heißt es aber auch für die Geimpften: Wachsam sein und vernünftig bleiben!

Als Gesellschaft ist es gerade in dieser kritischen Phase der Pandemie unsere gemeinsame Verantwortung, dass jeder und jede seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise beiträgt. Bleiben Sie gesund!

Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 24.11.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab heute gelten in Baden-Württemberg schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Gleichzeitig setzt das Land damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 um. Einen Überblick über die geltenden Regelungen finden Sie im Dettenheimer Anzeiger und auf der Homepage. In Alarmstufe II gilt 2G plus künftig bei Veranstaltungen wie z.B. auf Weihnachtsmärkten oder bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen. Das heißt, der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Die neue Corona-Verordnung stellt große Anforderungen an Betreiber, Anbieter und Veranstalter und verpflichtet diese, Test-, Genesenen- und Impfnachweise zu kontrollieren. Die neuen Regelungen betreffen viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und stellen uns alle wieder vor viele Fragen. Ich erlebe zunehmend eine aggressive Stimmung in der Bevölkerung, was ich zu einem guten Teil auch verstehen kann. Denn der nun schon zweite Winter in der Pandemie zerrt bei allen an den Nerven. Umso mehr ist es aber wichtig, dass wir Achtsam miteinander umgehen, auch mit denen, die eine andere Meinung vertreten als wir selbst.

Eines der wichtigsten Themen im Zusammenhang mit der sich schnell zuspitzenden Infektionslage ist, wie schnell und flächendeckend Impfkapazitäten aufgebaut werden. Ziel ist, bis Ende des Jahres rund 1,6 Millionen Impfungen vornehmen zu können. Die für Dettenheim reservierten Termine mit dem Mobilen Impfteam des Rhein-Neckar-Kreises waren schnell ausgebucht und so haben wir uns um weitere Termine bemüht. Dies ist gelungen und so können wir ab Januar 2022 ein regelmäßiges wöchentliches Impfangebot anbieten. Das Landratsamt Karlsruhe übernimmt die Koordination für den Landkreis, so dass ich -was das Impfangebot betrifft- sehr zuversichtlich bin. Auch hierzu werden wir sobald als möglich weitere Informationen bekannt geben. Bitte nehmen Sie Impfangebote in Anspruch, damit die 4. Welle gestoppt werden kann. Bleiben Sie gesund!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 17.11.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Gemeinde Dettenheim ist wieder im Krisenmodus und tut das ihrige um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Das Ordnungsamt ist wieder in hohem Maße gefordert, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, zu kontrollieren und Hygienekonzepte zu prüfen. Aktuell gibt es in Dettenheim 33 infizierte Personen.

Heute wurde in Baden-Württemberg die Alarmstufe ausgerufen, weil viele Intensivbetten bereits belegt sind. In vielen Bereichen gilt deshalb ab heute 2G, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Auch gibt es wieder Kontaktbeschränkungen. In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, d. h. für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Bitte informieren Sie sich über die aktuell gültigen Regelungen.

Auch im Rathaus werden wir wieder in den Krisenmodus vom letzten Winter zurück kehren. Das bedeutet für Sie, dass der Zutritt zum Rathaus nur nach telefonischer oder elektronischer Voranmeldung möglich ist. Nach Möglichkeit bitten wir den Außenschalter beim Bürgerbüro zu nutzen.

Die beiden Termine des Mobilen Impfteams in der Pfinzhalle sind ausgebucht, wir haben für Januar einen weiteren Termin angefragt. Für Dettenheim ist das Mobile Impfteam aus dem Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Der Landkreis Karlsruhe und die Kommunen steigen wieder in das Thema „Impfen“ ein. Die Einrichtung eines Impfstützpunktes in unserer Nachbargemeinde Graben-Neudorf ist für die Dettenheimer Bürgerinnen und Bürger ein gutes Angebot. Dort sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen möglich. Im Landkreis Karlsruhe sind die Impfangebote über eine interaktive Karte abrufbar, die ständig aktualisiert wird.

Bitte nehmen Sie Impfangebote in Anspruch, damit die 4. Welle gestoppt werden kann! Von den Covid-Patienten auf den Intensivstationen sind ca. 90 % ungeimpft. Das Problem sind somit nicht die hohen Inzidenzen an sich, sondern die hohe Belegung von Intensivbetten mit nicht geimpften Personen.

Nehmen Sie die Warnungen aus den Krankenhäusern ernst. Beachten und befolgen Sie die bestehenden Reglungen. Wieder sind wir gefordert, Kontakte zu beschränken und wo möglich zu vermeiden. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, die Verhaltensregeln sind eingeübt: Abstand, Hygiene, Masken! Bleiben Sie gesund, gemeinsam werden wir auch die 4. Welle überstehen!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg - Stand 4. November 2021

 

In den PDF Dateien finden Sie Informationen zu:

  • ICH HABE EINEN SELBSTTEST DURCHGEFÜHRT UND ER IST POSITIV – WAS MUSS ICH JETZT TUN?
  • MEIN SCHNELLTEST IST POSITIV – WAS MUSS ICH JETZT TUN?
  • MEIN PCR-TEST IST POSITIV – WAS MUSS ICH JETZT TUN?
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MEIN PCR-TEST IST POSITIV – WAS MUSS ICH JETZT TUN?
20211104_SELBSTTEST_MEIN TEST IST POSITI
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MEIN SCHNELLTEST IST POSITIV – WAS MUSS ICH JETZT TUN?
20211104_SCHNELLTEST_MEIN TEST IST POSIT
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MEIN PCR-TEST IST POSITIV – WAS MUSS ICH JETZT TUN?
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Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 03.11.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit heute gelten Beschränkungen durch das Erreichen der Warnstufe. Was bedeutet das?


Das Landesgesundheitsamt hat gemäß der Corona-Verordnung aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und Patienten die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Am Dienstag, 2. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für ungeimpfte oder nicht genesene Personen, treten am Mittwoch, den 3. November 2021, in Kraft. Sie finden hier im Dettenheimer Anzeiger ausführliche Informationen zu den einzelnen Regelungen.


In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.


Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht. Paare, die in getrennten Wohnungen leben, gelten dabei als ein Haushalt.


Es werden somit wieder viele Anforderungen an Veranstalter, Vereine und private Personen  gestellt, von denen wir dachten sie lägen hinter uns. Und so gilt es wieder die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und trotzdem das gesellschaftliche Leben aufrecht zu erhalten. Erneut ist jede/jeder angehalten mitzuwirken, dass wir das Ansteigen der Infektionszahlen bremsen und den Trend umkehren.


Hierzu passt auch, dass das mobile Imfpteam wieder nach Dettenheim kommt. Die Termine sind am Montag, den 22. November und Montag, den 13. Dezember 2021, jeweils von 10 bis 16 Uhr in der Pfinzhalle. Möglich sind Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen. Machen Sie vom Impfangebot Gebrauch!  (siehe auch Ankündigung in Rubrik "Aktuelles")


Passen Sie auf sich auf und bleiben Sind gesund!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 25.08.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nach längerem melde ich mich wieder zum Thema der andauernden Corona-Pandemie, gerade im Hinblick auf das neue Schuljahr. Niedrige Infektionszahlen über die Sommermonate ermöglichten ein Durchatmen. Zwischenzeitlich hat die Ständige Impfkommission auch eine Empfehlung für Zwölf- bis 17-Jährige ausgesprochen. Der bekannte Virologe Christian Drosten plädiert hinsichtlich des neuen Schuljahres für einen Mittelweg zwischen einer Durchseuchung und strengen Maßnahmen und Quarantäneregelungen. Im Hinblick auf die stark verbreitete Delta-Variante stellt er fest, dass man nicht jegliche Verbreitung an den Schulen verhindern kann. Ganz zentral bleibe bei den Schulen das Erwachsenen-Umfeld. Lehrer und Eltern sollten demnach möglichst zu 100 Prozent geimpft sein. Es werde ein maximal hoher Impfschutz bei den Erwachsenen gebraucht, um auch die nicht immunen Kinder zu schützen. Ungeachtet dessen werden in den Schulen und Kindergärten die etablierten Hygiene- und Testkonzepte weiterhin angewendet.

Noch kurz vor Ende der Sommerferien, am Freitag, den 03.09.2021, führt die Gemeinde Dettenheim in Zusammenarbeit mit den mobilen Impfteams des Landkreises Karlsruhe in der Pfinzhalle im Ortsteil Rußheim eine Impfaktion durch, bei der auch das Impfen minderjähriger Personen möglich ist. Verimpft wird an diesem Tag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr voraussichtlich Biontech und Johnson & Johnson. Personen unter 18 Jahren können sich mit Biontech impfen lassen. Personen im Alter von 12 bis 15 Jahre müssen entweder durch ein Elternteil begleitet werden. Ab 16 Jahre reicht eine formlose, schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

Ich appelliere daher dringend an die noch nicht geimpften Personen: Kommen Sie einfach am 3. September zwischen 13.00 und 16.00 Uhr in der Pfinzhalle vorbei und bringen Sie Ihren Impfpass (falls vorhanden) und Personalausweis mit. Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

Passen Sie weiterhin auf sich auf und bleiben Sind gesund! Helfen Sie mit, dass wir weiterhin geringe Infektionszahlen in Dettenheim haben.

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


 

Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 26.04.2021

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

 

 

die Gemeinde Dettenheim weitet ihre eigene Teststrategie aus und wird voraussichtlich ab Mitte dieser Woche neben dem Personal an den Schulen und Kitas sowie den Schülerinnen und Schüler zusätzlich auch den Kindergartenkindern ein freiwilliges Testangebot unterbreiten können. Mit sogenannten Lolli-Tests besteht für die Eltern der Kindergartenkinder die Möglichkeit, einmal wöchentlich ihre Kinder kindgerecht auf Corona zu testen.

 

Bundestag und Bundesrat haben sich auf Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Bundespräsident Steinmeier fertigte das Gesetz aus, so dass die Notbremse bereits seit Samstag greift. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes enthalten einheitliche konkrete Corona-Maßnahmen, gekoppelt an Inzidenzwerte. Baden-Württemberg hat die Corona-Notbremse des Bundes komplett in Landesrecht umgesetzt und auch die Ausgangsbeschränkungen erst um 22 Uhr beginnen lassen. Erlaubt bleibt das Joggen und Spazieren bis Mitternacht, sofern man alleine ist. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken bleiben geöffnet. Alle anderen müssen schließen, können Kunden aber empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren erlaubt. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht ab einer Kreis-Inzidenz von 165 und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen die Neuinfektionen eindämmen.

 

Konkret bedeutet die Bundesnotbremse: Wenn ein Stadt- oder Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Corona-Inzidenz von 100 überschreitet, gelten dort ab dem übernächsten Tag bundesweit einheitliche Maßnahmen. Ein Überblick:

 

  • Private Kontakte: Ein Haushalt darf mit maximal einer weiteren Person zusammenkommen, insgesamt sind jedoch nur 5 Personen erlaubt (Kinder bis einschließlich 13 Jahren ausgenommen)
  • Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr; bis 24 Uhr ist es aber erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen
  • Schule: Wechselunterricht und zwei Mal die Woche Corona-Tests (bei Inzidenz ab 165 wieder Homeschooling, Kitas geschlossen)
  • Einzelhandel wie Supermärkte: Begrenzte Kundenzahl je nach Größe
  • Sonstiger Einzelhandel: Bei Inzidenz bis 150 ist "Click & Meet" mit negativem Test und Schutzmaske erlaubt
  • Sport: Im Freien maximal zwei Personen beziehungsweise Personen aus eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport (5) für Kinder bis einschließlich 13 Jahren
  • Kultur und Freizeit: geschlossen
  • Dienstleistungen: Medizinische Dienstleistungen, Friseure sowie Fußpflege (beides nur mit Test) erlaubt, tragen von FFP2-Maske vorgeschrieben
  • Gastronomie: geschlossen - nur Abholung und Lieferdienste gestattet
  • Homeoffice: Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist
  • Veranstaltungen im Rahmen von Todesfällen, wie Aussegnungen, Urnenbeisetzungen, dürfen nur mit maximal 30 Personen stattfinden. Hier ist keine Ausnahme für Kinder bis einschließlich 13 Jahre vorgesehen.

 

Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 oder 165, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft. Die Notbremse tritt spätestens am 30. Juni 2021 außer Kraft. Bei Inzidenzen unter 100 entscheiden weiterhin die einzelnen Bundesländer über Maßnahmen.

 

In Dettenheim werden durch das mobile Impfteam des Landratsamtes Karlsruhe zwei Termine für die 70 bis 80-jährigen Bürgerinnen und Bürger angeboten. Das mobile Impfteam im Landkreis Karlsruhe kommt am 04.05.2021 und 08.05.2021 nach Dettenheim in die Festhalle. Das Angebot richtet sich an Personen, die zwischen dem 03.04.1951 und 03.05.1941 geboren sind. Andere Personen können leider nicht berücksichtigt werden. Möchten Sie von dem Impfangebot Gebrauch machen, so bitten wir um Rückmeldung bis zum 03.05.2021, 12:00 Uhr an eine der unten genannten Kontaktstellen im Rathaus. Pro Termin können 70 Personen angenommen werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt Ihrer Rückmeldung. Voraussetzung ist neben dem Alter, dass noch keine Erstimpfung erfolgt ist, Sie in den letzten sechs Monaten nicht an Corona erkrankt waren, aktuell gesund sind und auch noch keine Anmeldung zur Impfung an einem Impfzentrum erfolgt ist. Für die mobilen Impfteams ist der Impfstoff von Biontech/Pfizer vorgesehen. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei der Gemeindeverwaltung:

 

·         Bürgerbüro 07247/931-114

 

·         Verwaltungsstelle Rußheim 07255/9344

 

·         ute.gilliar@dettenheim.de Stichwort: „Mobile Impfteams“

 

 

 

Termine in den Impfzentren der Kreise oder des Landes können weiterhin telefonisch unter der Hotline 116 117 vereinbart werden, online unter www.impfterminservice.de oder auch bei Ihrer Hausarztpraxis.

 

Halten Sie bitte die bekannten Abstands- und Hygieneregeln ein. Offiziell sind am 26.04.2021 in Dettenheim 18 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Inzidenz beträgt im Landkreis Karlsruhe 158,2.

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sind gesund!

 

Ihre

 

Ute Göbelbecker

 

Bürgermeisterin

 


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 19.04.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Landkreis Karlsruhe gilt aufgrund der hohen Inzidenz die Notbremse und bereits seit letztem Donnerstag auch wieder die Ausgangsbeschränkung. Die britische Variante des Virus ist zur vorherrschenden Variante geworden.

Mit Wirkung zum heutigen Montag gilt eine neue CoronaVO des Landes. Dabei wurde die bundeseinheitliche Notbremse, die ab einer Überschreitung des Schwellenwerts von 100 Infektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen vorgesehen ist, teilweise vorweggenommen. Die Notbremse wird automatisch nach einer regionalen Überschreitung des Schwellenwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag gelten.

Die Notbremse des Landes (ab einer Inzidenz von 100), die identisch sein soll mit der noch folgenden Notbremse des Bundes, umfasst folgende Regelungen und Maßnahmen:

  1. Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur noch zulässig, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus den jeweiligen Haushalten sind ausgenommen.
  2. Es gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. In dieser Zeit darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nur noch aus "triftigen Gründen" verlassen werden. Der Bund zählt etwa gesundheitliche Notfälle oder die Berufsausübung dazu, aber nicht etwa Spaziergänge oder Joggingrunden.
  3. In Schulen gilt bei einer Inzidenz von über 100 grundsätzlich für alle Klassenstufen: Wechselunterricht und eine inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzbetrieb. Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.
  4. Läden, die nicht zur Grundversorgung gehören, müssen schließen. Allerdings dürfen sie Abholmöglichkeiten wie Click & Collect anbieten. Lieferdienste bleiben erlaubt. Auch Baumärkte müssen schließen und gehören nicht mehr zur Grundversorgung.
  5. In Läden der Grundversorgung, also insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, wird die Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde nochmals verschärft - von 10 auf 20 Quadratmeter (bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter) und von 20 auf 40 Quadratmeter (für die über 800 Quadratmeter hinausgehenden Flächen).
  6. Für Kundinnen und Kunden von Friseurbetrieben und Barbershops ist ein vorheriger Schnelltest mit negativem Ergebnis erforderlich. Alternativ kann auch eine Impfdokumentation oder ein Nachweis einer durchgemachten Infektion vorgelegt werden.
  7. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Auch Sonnenstudios sind zu schließen. Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio- und Ergotherapie, Logopädie oder Podologie.
  8. Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.
  9. Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Spitzen- und Profisports. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.
  10. Der Betrieb von Wettannahmestellen, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr bleibt insgesamt untersagt.
  11. In Stadt- und Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Ausgenommen sind die Notbetreuung bis zur 7. Klasse, Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) G und K.
  12. Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 nur noch Notbetreuung anbieten.


Am 18. April 2021 fand in Berlin die „Zentrale Gedenkveranstaltung für die Todesopfer in der Corona-Pandemie“ statt. Aus diesem Anlass ordnete der Bund für den gestrigen Sonntag für seine Bereiche eine bundesweite Trauerbeflaggung an, an der sich auch die Gemeinde Dettenheim beteiligte.

Das Sozialministerium hat auf seiner Homepage bekanntgegeben, dass sich ab dem heutigen Montag alle über 60-Jährigen gegen das Coronavirus impfen lassen können. Bislang waren über 60-Jährige nur bei bestimmten Vorerkrankungen oder aufgrund des Berufs impfberechtigt. Die Öffnung betrifft zunächst nur den Personenkreis des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Corona-ImpfV, nicht jedoch die gesamte Personengruppe mit erhöhter Priorität (Prio 3). Über 80-Jährige, die bislang noch keinen Impftermin erhalten haben, können sich nun per E-Mail an 80plus@impfzentren-ka.de direkt bei den Karlsruher Impfzentren (Zentrale Impfzentrum Messe Karlsruhe und Kreisimpfzentrum Schwarzwaldhalle) melden. Telefonisch steht weiterhin die Hotline des Impfterminservice unter 116 117 bereit.

Mit dem heutigen 19. April 2021 ändert sich auch die Teststrategie des Landes. Lehrer, Schüler und auch Hausmeister ohne negativen Corona-Test dürfen nicht mehr am Unterricht teilnehmen oder das Gelände betreten. Die Schulen sind bereits auf die Eltern der Schülerinnen und Schüler zugegangen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Schnelltests anbieten, wenn diese nicht zuhause arbeiten. Das impliziert aber keine Pflicht, sich testen zu lassen. Arbeitnehmer mit einem positiven Testergebnis müssen den Betrieb verlassen, weiteren Kontakt vermeiden und einen Hausarzt konsultieren und das Gesundheitsamt informieren. In der Regel folgt darauf eine Standard-E-Mail, in der man aufgefordert wird, einen PCR-Test durchzuführen und sich bis dahin zu isolieren.

Halten Sie bitte die bekannten Abstands- und Hygieneregeln ein. Auch Dettenheim hat es in der 3. Welle getroffen und wir haben viele Infizierte bzw. Kontaktpersonen. Offiziell sind am 19.04.2021 in Dettenheim 29 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Inzidenz beträgt im Landkreis Karlsruhe 148,8.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sind gesund!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 14.04.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unsere Hoffnung, dass die Pandemielage einem Ende zugeht, hat sich leider nicht erfüllt. Im Gegenteil beobachten wir seit Wochen einen Anstieg der Infektionszahlen, auch in Dettenheim. Konnten wir den über 80-jährigen ein Impfangebot machen, so sind doch weite Teile der Bevölkerung nicht geimpft und müssen sich auch noch für längere Zeit gedulden. Baden-Württemberg öffnet ab Montag die Impfzentren für alle Personen ab 60 Jahren. Man darf gespannt sein, ob die in Baden-Württemberg praktizierte Terminvergabe über Hotline und Internet dem Ansturm standhält.

Wegen der steigenden Inzidenzen wird im Landkreis Karlsruhe und in der Stadt Karlsruhe eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr am Folgetag verhängt. Die Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, 15. April um 0 Uhr in Kraft und ist vorerst bis zum 29. April befristet. Ziel ist, die Zahl der Neuansteckungen spürbar zu reduzieren. Dies ist auch eine Forderung, die  aus den Kliniken im Land erhoben wird. Die Zahl der freien Betten auf den Intensivstationen nähert sich einem kritischen Punkt. „Es ist fünf nach Zwölf“ so der Tenor aus der Ärzteschaft. Die heute getroffenen Maßnahmen machen sich erst mit einem Zeitverzug von rund zwei Wochen in den Krankenhäusern bemerkbar.

Auch wenn es uns allen schwerfällt und die Corona-Politik in Bund und Land genügend Anlass zu Kritik gibt, so müssen wir jetzt alle nochmal unsere Kraft zusammen nehmen und gegen die steigende Zahl der Infektionen ankämpfen. Ein politischer Diskurs ist wichtig, hilft aber in der akuten Situation nicht weiter. Warten wir nicht auf das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes. Tun wir alle das Unsrige dazu: Abstand halten, Kontakte reduzieren, medizinische Masken tragen, Hygienevorgaben beachten und regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Bürgertests.

Tun wir alle unser Bestes, gemeinsam kommen wir durch diese Krise. Passen Sie auf sich auf!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


 

Corona-Testmöglichkeit in Dettenheim

 

Frau Dr. Kia-Hofmann wird im Foyer der Festhalle Testungen auf das Corona-Virus vornehmen. Die Testung erfolgt in der Zeit von 8:00 Uhr bis 8:30 Uhr jeweils montags und donnerstags. Der erste Testtermin ist Donnerstag der 15. April.

 

Das Angebot soll bewusst niedrigschwellig sein, sodass eine Voranmeldung nicht erforderlich ist. Pro Testtag können 50 Personen getestet werden. Damit soll vor allem Personen, die über kein Internet verfügen, der Zugang zur Testung erleichtert werden.

 

Im Gegenzug bitten wir junge und mobile Personen, auf Testmöglichkeiten in den größeren Testzentren in den Nachbargemeinden, z.B. in Bruchsal im ehemaligen Profi-Foss Baumarkt auszuweichen (http://www.testzentrum-bruchsal.de/  Telefonische Erreichbarkeit des Testzentrums unter: 0177 680 05 19; Öffnungszeiten Mo-Fr 8-19 Uhr, Sa 10 bis 17 Uhr).

 

Eine solch umfängliche Testinfrastruktur können wir in Dettenheim nicht bieten, hierfür bitten wir um Ihr Verständnis und danken Frau Dr. Kia-Hofmann für ihre Bereitschaft, die Tests in der Festhalle durchzuführen.

 


Corona- Schnelltests 

(Status 1.4.2021)

 

 

Jeder Bürger und jede Bürgerin sollen sich einmal wöchentlich kostenfrei und schnell auf das Coronavirus testen lassen können. In den Städten und Gemeinden gibt es zahlreiche Arztpraxen, Apotheken und Schnelltestzentren, in denen Antigen- Schnelltest bei ausschließlich symptomlosen Personen durchgeführt werden. Mit dieser Übersicht erhalten Sie Informationen über Testmöglichkeiten in der Gemeinde Dettenheim und im näheren Umkreis.

 

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

 

 

Dettenheim

 

Arztpraxis Frau Dr. Kia-Hofmann, Hauptstraße 137a, Tel. 07247/89393

 

In Planung: Bürgertests im Foyer der Festhalle

 

 

Graben-Neudorf

 

Löwen-Apotheke, Inh. Markus Längin, Karlsruherstr. 40, Tel.0725571390

 

 

Linkenheim-Hochstetten

 

Arztpraxis Herr Dr. Schützendübel, Karlsruherstr. 17,  Tel. 07247/3217

 

Linco- Apotheke, Inh. Matthias Wever, Karlsruherstr. 76, Tel. 07247/9499599

 

Testzentrum im Bürgerhaus, Rathausstraße 1 (Montag: 7 bis 10 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 16 bis 19 Uhr)

 

 

Eggenstein-Leopoldshafen

 

Kommunales Testcentrum Kronensaal, Hauptstraße 39

 

Informationen und Terminvereinbarung unter www.eggenstein-leopoldshafen.de

 

 

Philippsburg

 

Feuerwehrhaus, Lessingstr. 6 (Dienstag und Freitag 17.30 bis 20.30 Uhr)

 

Seniorenhaus St. Martin, Thüngenstr. 23 (Montag bis Freitag 9.45 – 11.45 Uhr und Dienstag und Donnerstag 13 – 15 Uhr)

 

Sebastianusheim Rheinsheim, Kirchstr. 4a (Freitag und Samstag 14 – 20 Uhr)

 

 

Bruchsal

 

Testzentrum Bruchsal, Werner-von-Siemens-Straße 1

 

testzentrum@topteam-gmbh.de

 

Hotline: 0177 680 05 19

 

 

Lingenfeld „Schnelltest-Drive-in“

 

Im Oberwald 4 (Terminvereinbarung über die Internetseite des DRK-Ortsvereins) www.drk-lingenfeld.de

 

 

Übersicht Testmöglichkeiten auch unter

 

https://corona.karlsruhe.de/aktuell/uebersicht-teststellen-2

 


Impfaktion für über 80-jährige Dettenheimerinnen und Dettenheimer

Am Karfreitag erhielten  70 Senior*Innen durch ein mobiles Impfteam des Landkreises Karlsruhe ihre Erstimpfung gegen SARS Covid19. Organisiert wurde die Aktion von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Karlsruhe. Nach einem Aufruf im Dettenheimer Anzeiger meldeten sich viele impfwillige Personen. Für sie wurde dann eine individuelle Impfmappe und eine Terminbestätigung vorbereitet.
Aufgrund der großen Nachfrage konnten einige Dettenheimer bereits am 24. März in unserer Nachbargemeinde Linkenheim-Hochstetten geimpft werden. Viele Senior*Innen äußerten noch vor Ort ihre Dankbarkeit, blieb ihnen doch der Weg in ein weit entferntes Impfzentrum erspart.

Wir bedanken uns beim mobilen Impfteam sowie den beiden örtlichen Bereitschaften des DRK, die uns am Karfreitag bei dieser Aktion unterstützt haben und für einen zügigen und reibungslosen Ablauf sorgten.


Dettenheim impft seine Seniorinnen und Senioren

Der Aufruf der Gemeinde Dettenheim an die über 80-jährigen impfwilligen Personen fiel auf fruchtbaren Boden. 85 Personen meldeten sich bei der Gemeindeverwaltung. Inzwischen steht auch der Impftermin fest: Karfreitag, den 2. April. Der zweite Impftermin wird am 14. Mai sein. Die Impfung wird in der Festhalle stattfinden. Die Gemeindeverwaltung wird hierfür alle registrierten Senioren kontaktieren und die erforderlichen Formalitäten erledigen. Pro Impftermin können maximal 70 Personen geimpft werden, so dass die Gemeindeverwaltung nach Alternativen gesucht hat, wie alle Dettenheimer Senioren ein Impfangebot erhalten können. Hier fanden wir eine Lösung mit der Nachbargemeinde Linkenheim-Hochstetten und 15 Personen können dort ihre Impftermine wahrnehmen, die bereits am 24. März beginnen.


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 08.02.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Robert-Koch-Institut hat eine bundesweite Nachuntersuchung von coronapositiven Laborproben veranlasst. Dadurch wollte man einen Überblick über die Verbreitung der neuen, ansteckenderen Virusvarianten in Deutschland erhalten. Auch im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Karlsruhe wurden solche Mutationen festgestellt. Mit diesen Ergebnissen war zu rechnen, in nächster Zeit werden wir sicher genauere Zahlen dazu erhalten.

 

Doch auch die bisher gewonnenen Erkenntnisse bestätigen die höhere Ansteckungsfähigkeit der neuen Virusvarianten. So wurde ein größerer Anteil der Personen gleichfalls corona-positiv getestet, die Kontakt zu einer mit einer Mutation infizierten Person hatten. Aus epidemiologischer Sicht ist die Fortdauer der allgemeinen Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung angezeigt, um einem erneuten Anstieg der Zahl von Neuinfektionen oder gar das Auftreten einer dritten Welle zu verhindern.

 

Wir können täglich in den Nachrichten verfolgen, wie die Politik um die richtigen Schlussfolgerungen aus diesen Erkenntnissen ringt. Die Bandbreite in den Diskussionen geht von Öffnungen, über das Beibehalten der bisherigen Maßnahmen, bis hin zu stärkeren Restriktionen.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat im Hinblick auf das Auftreten der Virusvarianten weitere Maßnahmen veranlasst, die ich hier in Kürze anführen möchte:

  • die Dauer der Quarantäne für Kontaktpersonen von Trägern der Virusvarianten werden wieder an die Inkubationszeit von 14 Tagen angeglichen
  • die Haushaltsangehörigen der Kontaktpersonen von Trägern der Virusvarianten werden gleichfalls einer 14-tägigen Quarantäne unterworfen
  • die Ortspolizeibehörden sind angehalten, die Einhaltung der Absonderung bei derart Infizierten und Kontaktpersonen regelmäßig zu überwachen
  • bei Ausbrüchen mit Virusvarianten sollen Einrichtungen geschlossen werden. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern.

Wir werden als Gemeindeverwaltung weiterhin zielstrebig und konsequent die uns übertragenen Aufgaben umsetzen. Hierzu gehört auch, dass unser Ordnungsamt auch an den Wochenenden für das Gesundheitsamt erreichbar ist. Ich möchte an der Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung für ihren besonderen Einsatz danken. Sie erbringen seit Monaten eine außerordentliche Leistung!

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,


ich bitte erneut um Ihre Mithilfe, damit wir die Infektionslage bei uns in Dettenheim im Griff behalten. Ich möchte mich nicht in die Diskussion einmischen, welche Maßnahmen die Politik ergreifen sollte. Insbesondere im Hinblick auf die anstehende Landtagswahl bin ich hier einer besonderen Neutralität verpflichtet. Mein Appell richtet sich daher an jeden/an jede Einzelne von Ihnen: Reduzieren Sie weiterhin ihre persönlichen sozialen Kontakte, wo immer möglich. Schützen Sie sich und andere. Bleiben Sie gesund!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 02.02.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Schulen im Land sollen zunächst bis zum 21. Februar 2021, also bis zum Ende der Faschingswoche, weiterhin geschlossen bleiben. Dies gilt auch für die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege. Für die Schulen bedeutet dies, dass es zunächst mit Fernunterricht bzw. mit dem Lernen mit Materialien weitergeht. Die bisherigen Ausnahmeregelungen für Abschlussklassen bleiben bestehen. Weiterhin gibt es für Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wie bisher eine Notbetreuung. Die Eltern sind gehalten, davon so zurückhaltend wie möglich Gebrauch zu machen. In Schulen, die sich in der Woche vom 15. Februar bis zum 19. Februar für bewegliche Ferientage entschieden haben, bleibt es dabei. An den beweglichen Ferientagen findet kein Fernunterricht bzw. an den Grundschulen gibt es keine Fernlernangebote. Es wird an diesen Tagen auch keine Notbetreuung durchgeführt. Das Land Baden-Württemberg hat mittlerweile die Bereitschaft signalisiert, für die Zeit der aktuellen Schließungen seit dem 11. Januar die Gebührenerstattung zu 80 % zu übernehmen. Die Gemeinden warten hier noch auf detaillierte Informationen aus den Ministerien. Der Gemeinderat wird sich voraussichtlich in der Sitzung vom 23. Februar damit beschäftigen, wie mit den Elternbeiträgen umzugehen ist. Verständlich, dass die Eltern keine Beiträge leisten möchten für Betreuungszeiten, die nicht erbracht wurden. Dagegen stehen die Aufwendung der Kommunen, da die Kosten vollumfänglich weiterlaufen und das Betreuungsangebot jederzeit zur Verfügung stehen muss. In diese schwierige Zeit fällt die Eröffnung der Zwergenstube im Ortsteil Rußheim, die für März 2021 vorgesehen ist. Betreut werden dort Kleinkinder im Alter bis drei Jahren. Wir freuen uns trotz widriger Umstände, den Eltern dieses Angebot machen zu können. Die kontroverse Diskussion um die Schulschließungen zeigt, wie wichtig es für Kinder ist, im Kreise von Gleichaltrigen zu sein. Gerade durch die Doppelbelastung von jungen Eltern durch Homeoffice und Kinderbetreuung ist dies ein attraktives Angebot zur Unterstützung junger Familien. Eine gute Nachricht zum Schluss: Die Infektionszahlen in Dettenheim sind deutlich gesunken. Helfen Sie mit, dass dies so bleibt. Beschränken Sie weiterhin Ihre sozialen Kontakte, wo immer möglich.

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 29.01.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nach dem Auftreten einer Virusvariante in einer Freiburger Kindertageseinrichtung, wurde die Entscheidung zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen kurzfristig vertagt. Vor diesem Hintergrund erklärte Ministerpräsident Kretschmann, es sei im Moment nicht an Lockerungen zu denken. Die Überlegung Kitas und Grundschulen schrittweise öffnen zu wollen bestehe zwar, könne derzeit aber aufgrund der Ausbreitung der Virusmutationen nicht umgesetzt werden.

Deshalb wurde beschlossen, Kitas und Grundschulen bis 14.02.2021 geschlossen zu halten. Ab dem 15.02.2021 sind in Baden-Württemberg Faschingsferien. Deshalb sieht das Land vor, die Einrichtungen zunächst bis zum 21.02.2021 nicht wieder zu öffnen. Die Angebote der Notbetreuung sollen wie seither bestehen bleiben. Der Appell an die Familien wurde erneuert, die Notbetreuung nur dann wahrzunehmen, wenn dies wirklich notwendig ist. Über eine schrittweise Öffnung der Kitas und Grundschulen soll erneut beraten werden. Das Kultusministerium überlegt dabei auch, in wie weit mit einer Schnelltest-Strategie die angestrebten Öffnungsschritte der Einrichtungen flankiert werden könnten.

Das Kultusministerium stellt den Lehrkräften von Grundschulen OP-Masken und KN95-Masken zur Verfügung. Die Masken können auf freiwilliger Basis im Unterricht oder auf den schulischen Begegnungsflächen getragen werden. Das kommunale Personal in den Schulen, wie z.B. die Schulsekretariate und Hausmeister, erhalten die erforderliche Ausstattung von der Gemeinde.

Durch die geänderte Teststrategie im Hinblick auf die SARS-CoV-2 Virusvarianten ist damit zu rechnen, dass aus diesen Untersuchungen vermehrt Nachweise der neuen Virusvarianten, auch ohne einen Reisebezug, zu erwarten sind. Zur Begrenzung einer weiteren Verbreitung der Virusvarianten ist eine engmaschigere Überwachung der Absonderung der betroffenen Personen, eine Verlängerung des Absonderungszeitraums sowie eine Priorisierung der Kontaktpersonenermittlung erforderlich.

Eine gute Nachricht für uns DettenheimerInnen: Die Zahl der infizierten Personen und Kontaktpersonen ist stark zurückgegangen und geht aktuell in Richtung Null. Das wäre doch eine tolle Sache, wenn wir das hinbekommen würden. Tun wir alle unser Bestes, gemeinsam können wir das schaffen. Passen Sie auf sich auf!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 20.01.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für das neue Jahr 2021 darf ich Ihnen alles Gute wünschen!

Leider war der Jahreswechsel keine Zäsur und wir stehen nach wie vor vor den gleichen Problemen, die geprägt sind durch die anhaltende Pandemielage. Und so haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gestern zusammen mit der Bundeskanzlerin beschlossen, die Beschränkungen bis zum 14. Februar zu verlängern. Teilweise werden die Vorgaben noch verschärft, wie z. B. das Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und beim Einkaufen. Sicherlich beeinträchtigender sind die Regelungen zu Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. Hier strebt Baden-Württemberg eine frühere Öffnung an, sollten die Infektionszahlen dies zulassen. Die Beratungen hierzu sind für nächste Woche vorgesehen. Und so heißt es für uns alle Durchhalten!

Am 19. Januar gingen die Kreisimpfzentren in Sulzfeld und Bruchsal an den Start. Die Terminvereinbarung durch die impfberechtigte Bevölkerung erfolgt ausschließlich über App, Online-Portal oder telefonisch unter 116 117, in einem bundeseinheitlichen Verfahren. Wenn Sie nicht zum Zuge gekommen sind, dann ist das nicht verwunderlich. Pro Impfzentrum standen 150 Impftermine zur Verfügung. Und beim Windhundprinzip kommen eben nur die Schnellsten zum Zuge. Ob das ein geeignetes Verfahren ist, lasse ich dahin gestellt. Die Organisation der Impfzentren steht jedoch, auch mit Zubringerdiensten und hier möchte ich dem Landkreis auch meinen Dank aussprechen.
In der Seniorenresidenz in Dettenheim waren mobile Impfteams im Einsatz und ein Großteil der BewohnerInnen und Beschäftigen konnten geimpft werden. Die hohen Hygienestandards und Regelungen für den Zutritt zum Pflegeheim werden aber weiterhin beibehalten.

Die Zahl der infizierten Personen in Dettenheim beträgt Stand heute sieben Personen. Wir sollten alle das Unsere tun, um diese Zahl noch zu senken. Auch wenn es schwer fällt: Vermeiden Sie Kontakte wo immer möglich und halten Sie Abstand!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin

Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 14.12.2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Kliniken im Stadt- und Landkreis Karlsruhe schlagen Alarm und fordern Politik und Bürger zum Handeln auf. Nur mit einem „Total-Lockdown“ kann ein Notstand in den Krankenhäusern über Weihnachten und zu Beginn des neuen Jahres verhindert werden. Angesichts der nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen, sowie der drohenden Überlastung der Intensivstationen, müssen entsprechende Regelungen so schnell wie möglich kommen.

Bund und Länder haben dem Land ab Mittwoch einen harten Lockdown verordnet. Generell sind Ladengeschäfte zu schließen. Um jedoch die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, gibt es im Bereich des Einzelhandels bzw. der Dienstleistungen Ausnahmen. So ist der Verkauf von Lebensmitteln und Tierfutter weiterhin gestattet. Ebenso bleiben Apotheken offen und sämtliche medizinische Dienstleistungen dürfen weiterhin erbracht werden. Auch der Außer-Haus-Verkauf der Gaststätten ist weiterhin erlaubt. Banken, Sparkassen, Kfz- und Fahrradwerkstätten können weiter betrieben werden. Allerdings: Dienstleistungen der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios oder Massagepraxen dürfen während des Lockdowns nicht erbracht werden.

Die Schulen und Kindergärten werden ab Mittwoch geschlossen. Die Notfallbetreuung soll analog dem ersten Lockdown im März angeboten werden. Die Eltern, die eine Notbetreuung für ihre Kinder benötigen, sollen sich bitte umgehend im Rathaus melden. Der Zugang zum Rathaus bleibt wie gehabt und ist in dringenden Fällen nach Voranmeldung möglich. Im Bürgerbüro nutzen Sie bitte den Außenschalter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Corona fordert uns zum Ende des Jahres noch einmal alles ab. Leider haben die Beschränkungen, mit denen wir schon seit Wochen leben, nicht den erhofften Erfolg gebracht. Auch wenn nicht jede Regelung verständlich und nachvollziehbar ist, vielleicht auch nicht gerecht, so steht der dringende Appell der Ärzteschaft doch über allem. Reduzieren wir unsere persönlichen Kontakte in den nächsten Wochen noch einmal sehr deutlich. Suchen wir nicht in jeder Regelung ein Schlupfloch, sondern stellen wir uns noch einmal gemeinsam dieser großen Aufgabe. Jede und jeder Einzelne trägt hierfür ein hohes Maß an Verantwortung!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 01.12.2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit gestern wissen wir, welche Beschränkungen uns in den nächsten Wochen auferlegt werden. Die Beschlüsse der Landesregierung sind bis zum 27. Dezember befristet, wobei schon jetzt angedeutet wird, dass mit einer Verlängerung gerechnet werden muss. Neben einer Ausweitung der Maskenpflicht sind die Vorgaben für Ansammlungen und private Veranstaltungen die wohl wichtigsten Neuerungen.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 der neuen CoronaVO darf sich eine Person (Ausgangsperson) mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt und mit den Angehörigen aus einem weiteren Haushalt sowie mit Verwandten in gerader Linie treffen, sofern sich insgesamt nicht mehr als 5 Personen treffen. Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt. Die Person (Ausgangsperson) selbst oder die Angehörigen aus dem weiteren Haushalt bzw. Verwandten in gerader Linie dürfen – im Rahmen der zulässigen 5 Personen – jeweils ihre Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mitbringen. Das bedeutet, dass die Personen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen können, wenn die oben genannten Kriterien wie die zulässige Personenanzahl, zutreffen.

Während der Weihnachtsfeiertage, nämlich in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020, sind Ansammlungen und private Veranstaltungen nur gestattet mit insgesamt nicht mehr als 10 Personen aus verschiedenen Haushalten; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Darüber hinaus ist es in dieser Zeit ebenfalls gestattet entsprechende Übernachtungen zu Familienbesuchen in Beherbergungsbetrieben wahrzunehmen.

Die Vorgaben für Betriebe, Kultur, Sport und Freizeiteinrichtungen bleiben weitgehend wie gehabt. Den Begriff „Lockdown light“ möchte ich schon lange nicht mehr in den Mund nehmen. Die Einschränkungen im wirtschaftlichen und kulturellen Bereich und jetzt auch im Privaten bis hin in die Weihnachtsstuben, lassen das nicht mehr passend erscheinen. Alleinig die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems und die Vermeidung einer Gesundheitsnotlage können solch massive Einschränkungen rechtfertigen. Die Landesregierung nennt in ihrer Begründung die Auslastung der Intensivstationen zu 81,1 %, mit Stand vom 27. November 2020.

Und so möchte ich Sie auch heute wieder zum Durchhalten ermutigen, auch wenn es mir sichtlich schwer fällt. Bitte halten Sie sich an die neuen Vorgaben! Die aktuelle Lagekarte für Dettenheim weist aktuell fünf infizierte Personen aus. Das ist ein deutlicher Rückgang zu den Zahlen von Anfang und Mitte November. Das zumindest stimmt doch zuversichtlich. Den erkrankten Personen wünsche ich eine baldige Genesung, und den Personen in Quarantäne Gelassenheit und Durchhaltevermögen.

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 30.11.2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

heute wende ich mich an Sie, um auf eine wichtige Änderung der Rechtslage hinzuweisen. Seit Samstag den 28. November gilt die neue Corona-Verordnung Absonderung. Mit dieser Verordnung wird festgeschrieben, dass sich künftig Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen eine Testung läuft unverzüglich und eigenverantwortlich in häusliche Quarantäne zu begeben haben. Für Haushaltsangehörige gilt dies ab der Kenntnis über den positiven Test des/der Haushaltsangehörigen und bei Kontaktpersonen der Kategorie I ab der Mitteilung durch die zuständige Behörde.

Einen Pressetext sowie den genauen Wortlaut der Verordnung können Sie der gedruckten Version im Dettenheimer Anzeiger entnehmen, gleichfalls auf der Homepage der Gemeinde Dettenheim oder direkt auf den Seiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg.

Die betroffenen Personen sind also nicht erst nach amtlicher Feststellung, z.B. durch eine entsprechende Verfügung der Gesundheits- oder Ordnungsämter zur Absonderung verpflichtet, sondern per Gesetz unverzüglich. Mit dieser Regelung soll dem nach wie vor hohen Infektionsgeschehen begegnet werden.

Bislang wurde die Absonderung individuell zunächst mündlich, dann schriftlich angeordnet. Dies ist angesichts der stark steigenden Fall- und Verdachtszahlen jedoch von den zuständigen Behörden nicht mehr leistbar und wird auch den Erfordernissen eines schnellstmöglichen Infektionsschutzes nicht gerecht. Sinn und Zweck der neuen Verordnung ist es, damit einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Ansteckung mit dem Coronavirus zu erzielen. Es wird hier in viel höherem Maße als bisher auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerschaft gesetzt.

Dass es sich hierbei jedoch um keine freiwillige Leistung oder reine Handlungsempfehlung handelt, zeigt schon, dass ein Zuwiderhandeln als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, es wird Ihnen auch so gehen, dass die vielen verschiedenen Verordnungen die seit März diesen Jahres hinsichtlich Corona ergangen sind, nicht mehr im Einzelnen nachvollzogen werden können. Dazu bedarf es mittlerweile eines intensiven Aktenstudiums. Auch die Verordnungstexte, die wir regelmäßig veröffentlichen, werden sicherlich nicht in der breiten Bevölkerung gelesen. Auf die neue Corona-Verordnung Absonderung möchte ich daher in besonderer Weise aufmerksam machen.

Denn ab jetzt kann sich niemand mehr darauf zurückziehen, dass er noch keine formale behördliche Anordnung erhalten hat, denn die neuen Regelungen gelten per Gesetz. Bitte nehmen Sie sich daher die Zeit und studieren Sie die neue Rechtslage.

Man könnte sich eine schönere Lektüre für die Vorweihnachtszeit vorstellen, aber in diesem Jahr ist eben vieles anders als sonst. Halten Sie durch, gemeinsam kommen wir durch diese schwierige Zeit.

Bleiben Sie gesund!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 18.11.2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit Spannung habe ich die Konferenz der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin am vergangenen Montag verfolgt. Es zeigte, wie um die richtigen Maßnahmen in der Corona-Pandemie gerungen wurde. Als Zwischenbilanz der im November getroffenen Regelungen des Teil-Lock-Downs zeigt sich, dass die Infektionskurve der täglichen Neuansteckungen zwar etwas abflacht, insgesamt aber auf einem zu hohen Niveau verweilt. Gelingt es nicht die Neuinfektionen deutlich zu reduzieren zeichnet sich ab, dass die Krankenhäuser und Intensivstationen an ihre Kapazitätsgrenzen kommen.

Trotzdem beließen es die Länderchefs dieses Mal bei einem eindringlichen Appell an die Bevölkerung, die Regelungen zur Einhaltung der AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) einzuhalten. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sollen auf einen festen weiteren Hausstand beschränkt werden. Das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein. Des Weiteren den Verzicht auf nicht notwendige Reisen und freizeitbezogene Aktivitäten.

Bei den Schulen und Kindergärten wurden die weitere Offenhaltung und der Präsenzunterricht als wichtige politische Priorität gesehen. Man bezog sich hierbei auf die Erfahrungen der Schließung der Einrichtungen im Frühjahr. Dies ist sicherlich eine Maßnahme, die auf geteiltes Echo stößt, wie es sich ja auch in den zahlreichen Kommentaren in Presse und den neuen Medien wiederspiegelt.

Doch halten wir uns erstmal an diese Beschlüsse und schränken wir uns weiterhin ein, jeder in seinem Umfeld und in eigener Verantwortung. Dies ist die Botschaft der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 16. November. Denn zeigen die Maßnahmen keine Wirkung, so können wir uns schon jetzt ausmalen, was die nächste MPK Ende November – bei gleichbleibendem Infektionsgeschehen – bringen wird. Es liegt jetzt an uns, wir können darauf Einfluss nehmen. Helfen Sie mit, dass die Kurve der täglichen Neuinfektionen wieder nach unten geht und die Maßnahmen nicht weiter verschärft werden müssen.

Bleiben Sie gesund!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 11.11.2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

jedes Jahr zum 11.11. ist der Beginn der Fastnachtssaison. Als dieses Jahr die Närrinnen und Narren der neuen Kampagne entgegenfieberten, war lange nicht absehbar, welche Auswirkungen das Jahr 2020 auf uns haben wird. Eine weltumspannende Pandemie hält uns im Griff und auch in Deutschland sind die Fallzahlen weiterhin hoch. Und so fiel und fällt auch der Fasching der Pandemie zum Opfer. Die großen Veranstaltungen wurden unisono abgesagt, und das weltweit. Deshalb müssen wir auch in Dettenheim auf die traditionellen Veranstaltungen verzichten. Hoffen wir, dass wir in der nächsten Saison wieder zusammen feiern und ausgelassen sein können. Die Entwicklung von Impfstoffen gibt uns Hoffnung.

Doch heute gilt es die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Halten Sie sich daher bitte weiterhin an die von der Regierung vorgegebenen Restriktionen.

Zum 08.11.2020 ist eine neue Corona-Verordnung Einreise/Quarantäne in Kraft getreten. Die Verordnung regelt das Verfahren und die häusliche Absonderung nach Auslandsaufenthalten in Risikogebieten. Die neue Verordnung ist im Dettenheimer Anzeiger abgedruckt und auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Neu ist die Absonderung von Einreisenden aus Risikogebieten für 10 Tage und die verpflichtende digitale Einreiseanmeldung. Die Absonderung endet frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn eine Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit Coronavirus nachweist.

Nutzen Sie bitte auch die Corona-Warn-App, um die Nachverfolgung zu vereinfachen und um unsere Gesundheitsämter zu unterstützen. Unterstützen Sie auch die heimische Gastronomie, die erneut nur Speisen zum Liefern oder Abholen anbieten darf. Eine gute Möglichkeit, die örtlichen Geschäfte und Restaurants zu unterstützen, ist der Dettenheimer Einkaufsgutschein, den Sie im Rathaus und in der Verwaltungsstelle Rußheim erwerben können.

Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise: Bestellen Sie den Gutschein vorab telefonisch. Bitte teilen Sie den gewünschten Betrag mit. Die Kolleginnen im Bürgerbüro nennen Ihnen eine Uhrzeit, wann der Gutschein abholbereit ist. Bitte bringen Sie das Geld passend mit. Telefonische Vorbestellung zu den bekannten Öffnungszeiten unter:
Rathaus Bürgerbüro        07247 / 931-114 oder -115
Verwaltungsstelle         07255 / 9344

Bleiben Sie gesund!

Ihre
Ute Göbelbecker
Bürgermeisterin


Lagekarte COVIS-19 Infektionen ("CORONA")

Stand: 2.11.2020 00:00 Uhr

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Lagekarte COVID-19 Infektionen vom 2. November 2020
2020.11.02 - Lagekarte Nr. 254 Stab LRA
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Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 02.11.2020

 

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

 

 

gestern veröffentlichte die Landesregierung mit Wirkung zum 2. November verschärfte Regelungen der Corona-Verordnung. Diese gelten befristet bis zum 30. November mit folgendem Inhalt:

 

 

 

Sport und Freizeit

 

Die Ausübung von Sport ist im November weiterhin erlaubt. Für sportliche Aktivitäten wie Joggen, Fahrrad fahren oder auch Wandern gelten laut dem baden-württembergischen Kultusministerium die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum: Maximal zwei Haushalte und nicht mehr als zehn Personen sind hier erlaubt. Im November ist außerdem auch weiterhin der Rehasport und der Besuch von Schwangerschaftskursen erlaubt. Der Profi- und Spitzensport findet weiterhin statt, jedoch wieder ohne Zuschauer. Zudem dürfen Sportarten auf weitläufigen Anlagen wie zum Beispiel Golf, Reiten oder Tennis unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden. Ebenfalls geöffnet bleiben: Sportboothäfen (auch etwa der Verleih von Kanus) oder Sportflugplätze. Spielplätze werden nicht wie im ersten "Lockdown" geschlossen, sie bleiben geöffnet. Weiter praktizieren dürfen auch Physio- und Ergotherapeuthen oder Logopäden.

 

 

 

Gastronomiebetriebe

 

Restaurants, Gaststätten, Bars, Kneipen, Imbisse, Cafés und andere gastgewerbliche Einrichtungen sind seit dem 2. November geschlossen. Erlaubt sind den Betrieben jedoch weiterhin der Verkauf über die Theke für To-Go-Gerichte und Abhol- und Lieferdienste. Der Einzelhandel sowie Betriebskantinen bleiben geöffnet.

 

 

 

Reisen und Transport

 

Hotelreisen sind weiterhin nur für Geschäftsreisende erlaubt. Auch gestattet sind Fahrgemeinschaften zur Arbeit oder Schule. So dürfen zum Beispiel auch Kindergartengruppen einen Spaziergang durch den Wald machen oder Schulen und andere soziale Einrichtungen einen Ausflug planen.

 

 

 

Bildung und Kultur

 

Musikschulen und Kunstschulen dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln weiter Schüler unterrichten. Auch das Proben in Theatern, Opern, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen ist weiterhin erlaubt. Außerdem sind auch religiöse Veranstaltungen unter Einhaltung der Mindestabstände gestattet. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe bleiben geöffnet. Auch Therapiegruppen dürfen laut aktueller Verordnung weiterhin zusammenkommen.

 

 

 

Mein eindringlicher Appell an Sie liebe Bürgerinnen und Bürger: Halten Sie sich bitte an diese Vorgaben. Die Infektionszahlen müssen wieder nach unten gehen! Nutzen wir die Zeit bis zum 30. November, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Mit Stand 02.11.2020 sind in der Gemeinde Dettenheim 11 Mitbürgerinnen und Mitbürger mit dem Coronavirus infiziert, im gesamten Stadt- und Landkreis Karlsruhe derzeit 1.718 Infizierte. 2.645 Einwohner des Stadt- und Landkreises sind wieder genesen, bedauerlicherweise 116 Personen coronabedingt verstorben. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe beträgt 107,6, für die Stadt Karlsruhe 132,3.

 

 

 

Die verschärfte Corona-Verordnung hat auch wieder Auswirkungen auf unsere heimischen Betriebe, insbesondere die Gaststätten. Unterstützen Sie daher unsere Gaststätten, in dem Sie Speisen bestellen und abholen oder sich beliefern lassen. Auf der Homepage der Gemeinde Dettenheim werden wir Sie in Kürze darüber informieren, welches Angebot die Gaststätten anbieten werden. Mit dem Dettenheimer Einkaufsgutschein können Sie Ihren Lieben eine Freude machen und die heimischen Geschäfte unterstützen. Einkaufsgutscheine erhalten Sie im Bürgerbüro und der Verwaltungsstelle.

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, die derzeitige Situation ist für uns alle sehr belastend. Jeden Tag werden wir wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Gerade deshalb sollten wir auch darauf achten, dass wir uns weiterhin mit Respekt und Verständnis gegenübertreten und uns um einander kümmern. Lassen Sie uns gemeinsam aufeinander Acht geben und einander zuhören. Dazu wünsche ich uns allen die Kraft und die Zuversicht, die Herausforderungen der nächsten Wochen zu meistern.

 

 

 

Ihre

 

Ute Göbelbecker

 

Bürgermeisterin

 


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 25.10.2020

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

 

 

der Landkreis Karlsruhe hat eine Allgemeinverfügung für das gesamte Kreisgebiet mit folgendem Inhalt erlassen:

 

 

 

1.     Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

 

2.     Sperrzeit von 23.00 bis 6.00 Uhr

 

3.     An Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetags dürfen keine alkoholischen Getränke zum alsbaldigen Verzehr über die Straße („Gassenschank“) abgegeben werden.

 

4.     Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit von 22.00 bis 6.00 Uhr

 

5.     Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen und Ansammlungen auf höchstens 10 Personen. Die Ausnahmen der CoronaVO für Familienangehörige bzw. die Angehörigen zweiter Haushalte gelten ausdrücklich nicht.

 

 

 

Die Regelung gilt seit dem 24.10.2020 und ist befristet bis zum 20.11.2020 bzw. bis die 7-Tage-Inzidenz sieben Tage in Folge unter 50 liegt. Dieser lag am Freitag bei 67,4. Mit diesen Regelungen sollen die erst kürzlich verschärften Regelungen auf Landesebene ergänzt und unterstützt werden. Der Verordnungstext ist auf der Homepage der Gemeinde Dettenheim eingestellt. Auch in Dettenheim haben wir aktuell acht Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind.

 

 

 

Mein eindringlicher Appell an Sie liebe Bürgerinnen und Bürger ist daher, dass sie sich alle an diese Vorgaben halten. Die Infektionszahlen müssen wieder nach unten gehen! Dies ist letztendlich nur durch Kontaktbeschränkungen zu erreichen, solange es noch keine Impfungen gegen das Virus gibt. Es kommt auf jeden einzelnen an.

 

 

 

Wir stehen nicht mehr so hilflos vor der Situation wie zu Beginn der Pandemie. Wir haben mehr Erkenntnisse über das Virus und dessen Verbreitung. Jetzt scheint mir die größere Herausforderung zu sein, durchzuhalten und die neuerlichen Beschränkungen zu akzeptieren und zu beachten. Ich möchte uns hierfür Mut zusprechen. Wir schaffen das auch ein zweites Mal!

 

 

 

Achten Sie auf sich, ihre Familien, Freunde und Nachbarn

 

und bleiben Sie gesund!

 

 

 

Ihre

 

Ute Göbelbecker

 


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 21.10.2020

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

 

 

die Dynamik, mit welcher sich das Coronavirus auch im Landkreis Karlsruhe - also direkt vor unserer Haustüre- ausbreitet, ist sehr schnell. Erst gestern lag die 7-Tage Inzidenz bei 31,9 Neuinfektionen/100.000 Einwohner und es zeichnet sich ab, dass die Zahlen weiterhin steigen. Diese Dynamik bedeutet, dass die Maßnahmen durch die Landesregierung immer wieder angepasst werden.

 

 

 

So hat die Landesregierung die dritte Pandemiestufe ausgerufen. Dazu wird die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neuen Regelungen traten am Montag, 19. Oktober 2020 in Kraft. Die entsprechenden Verordnungen sind in diesem Amtsblatt abgedruckt. Geändert haben sich insbesondere folgenden Regelungen:

 

 

 

Treffen und Versammlungen im privaten und öffentlichen Raum

 

Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen kommt es zum 19. Oktober wieder zu stärkeren Einschränkungen bei Treffen, Versammlungen und Feiern im öffentlichen sowie im privaten Raum. Ab dem 19. Oktober dürfen hier nur noch zehn Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen.

 

 

 

Maskenpflicht

 

Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen

 

·         im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen

 

·         im öffentlichen Fernverkehr

 

·         in Läden und Einkaufszentren

 

·         Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden

 

·         In Schulen ab der 5. Klasse, sowohl im Unterricht als auch auf den Verkehrswegen

 

·         In Freizeitparks und Vergnügungsstätten in Warteschlangen und geschlossenen Räumen

 

·         In der Gastronomie, wenn sich die Gäste nicht an ihrem Platz befinden

 

·         In Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen

 

eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

 

 

Zum 19. Oktober wurde aufgrund der stark gestiegenen Infektionszahlen die Maskenpflicht ausgeweitet. Dann gilt die Maskenpflicht auch in Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen und generell in den für den Publikumsverkehr zugänglichen öffentlichen Einrichtungen (Bsp. Bücherei, Festhalle oder Pfinzhalle). Die Maskenpflicht gilt ab Klasse 5 nun auch während des Unterrichts.

 

 

 

Mein ganz persönlicher Appell an Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger: Ich stimme mit der Bundeskanzlerin überein: Nicht alles was noch erlaubt ist, muss bis zum Äußersten ausgereizt werden. Es zeigt sich aktuell, dass sich Ansteckungen hauptsächlich im privaten Bereich z.B. auf Feierlichkeiten ereignen.

 

 

 

Deshalb bitte ich Sie:

 

Halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regeln:

 

·         Abstand halten,

 

·         Hygiene beachten,

 

·         Alltagsmaske tragen – auch auf belebten Plätzen und Straßen.

 

·         Lüften Sie regelmäßig – auch wenn es jetzt draußen kälter wird.

 

·         Nutzen Sie die Corona-Warn-App.

 

·         Und reduzieren Sie Ihre persönlichen Treffen.

 

·         Überlegen Sie es sich, ob die nächste Feier oder Party wirklich sein muss. Und meiden Sie große Gruppen oder Gedränge.

 

 

 

Die Konsequenzen und Maßnahmen aus der dynamischen Ausbreitung werden unser gesellschaftliches Leben wieder einschränken. Das wird für uns alle erneut hart werden. Aber die Einschränkungen werden unweigerlich kommen; Sie haben das Ziel unsere eigene Gesundheit, aber auch die Gesundheit unserer Mitmenschen zu schützen. Lassen Sie uns deshalb noch einmal zusammenhalten, wie wir es im Frühjahr schon getan haben. Nur gemeinsam schaffen wir es ein weiteres Mal!

 

 

 

Bitte bleiben Sie gesund!

 

 

 

Ihre

 

Ute Göbelbecker

 


"Allgemeinverfügung zu über die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung) weitergehende Maßnahmen"

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"Allgemeinverfügung zu über die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung) weitergehende Maßnahmen"
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Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 07.10.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Landesregierung hat gestern die „Pandemiestufe 2“ für Baden-Württemberg ausgerufen. Dies ist den steigenden Infektionszahlen mit dem Cornavirus geschuldet.  Aktuell geht der  Anteil an Reiserückkehrern zurück, dafür gibt es ein diffuses Infektionsgeschehen mit einem Anstieg der Infizierten in der Altersgruppe der über 60-jährigen. Auch im Landkreis Karlsruhe ist der Virus in einer Pflegeeinrichtung ausgebrochen.  Diese Faktoren zusammen betrachtet machten den Schritt der Ausweisung der Pandemiestufe 2 erforderlich.

Was erhofft sich das Land davon? Ziel ist, mögliche Infektionsketten früh zu unterbrechen und Ausbrüche schnellstmöglich einzudämmen. Es sollen auch verstärkte Kontrollen stattfinden zur Einhaltung der Hygienevorgaben. Die Bußgeldvorschriften bei Nichteinhaltung – z.B. wenn jemand im Restaurant falsche Angaben zu seiner Person macht und damit die Möglichkeit der  Kontaktpersonennachverfolgung im Infektionsfall erschwert - wurden geändert. Entsprechend der regionalen Betroffenheit kann es zu weiteren Einschränkungen kommen. Deshalb geht der dringende Appell an alle Personen, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten!

Diesen Appell möchte ich an Sie, liebe Dettenheimer und Dettenheimerinnen weiter geben. Auch wenn man das Leben ohne den Virus herbei sehnt und man wirklich „keine Lust mehr auf Corona hat“, müssen wir uns der Aufgabe stellen. Jeder trägt die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die unserer Familien, Nachbarn und Arbeitskollegen. Wir müssen im kommenden Herbst und Winter einen Weg finden, wie wir mit dem Virus leben können, in Verantwortung unseren Mitmenschen gegenüber, aber auch ohne in Panik zu verfallen.

Unsere Verwaltungen arbeiten auf Hochtouren, insbesondere die Gesundheits- und Ordnungsämter. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle! Helfen wir den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung durch unser eigenes Handeln.  Wenn man das Infektionsgeschehen weltweit betrachtet, kann der Umgang mit der Pandemie in Deutschland so schlecht nicht sein. Helfen wir alle mit, dass es so bleibt.

Ihre
Ute Göbelbecker

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Corona Stufenkonzept
Anlage zur Kabinettsvorlage „Landeskonzept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2-Infektionswelle“:
Stufenkonzept
Corona_Stufenkonzept_20090914.pdf
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COVID-19- Vorgehen beim Auftreten von Corona-Fällen in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Einige Informationen als PDF-Download wie vorzugehen ist beim Auftreten von Corona-Fällen in Schulen und Kindertageseinrichtungen.

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Betrifft kranke oder infizierte Personen
Vorgehensweise für Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen und Schulen
im Zusammenhang mit Coronafällen
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Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern
und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen,
in Kindertagespflegestellen und in Schulen
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Bei bekannt werden eines Corona-Falls
Vorgehen und Maßnahmen des Gesundheitsamtes bei Auftreten von Corona-Fällen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
RS_20160_3891325_3.pdf
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Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 19.08.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir starten in die zweite Hälfte der Sommerferien. In den letzten Wochen stiegen die Coronainfektionszahlen deutschlandweit wieder. Trotzdem blieb es in unserem unmittelbaren Umfeld relativ ruhig und die Lage ist beherrschbar.
 
Unser Ordnungsamt hat mit vielen Vereinen und Organisationen gesprochen, um nach den Sommerferien 2020 in vielen Bereichen wieder in den normalen Betrieb gehen zu können. Hierfür mussten zahlreiche Hygienekonzepte erarbeitet und geprüft werden.

Wir hoffen alle, dass die Zahlen in unserer Region niedrig bleiben, deshalb gilt es nach wie vor die entsprechenden Vorgaben des Infektionsschutzes einzuhalten, unabhängig, ob Sie die Ferien zuhause verbringen oder verreisen. Es hat sich leider gezeigt, dass zahlreiche Reiserückkehrer auch das Coronavirus im Gepäck hatten. Die einschlägigen Bestimmungen für Reiserückkehrer sind bekannt. Ich möchte an dieser Stelle eindrücklich an die Urlauber appellieren, diese auch einzuhalten. Auch wenn sich niemand wünscht nach einer schönen Urlaubsreise in Quarantäne zu gehen, so ist dies aus der Verantwortung gegenüber den Mitmenschen trotzdem erforderlich.

Sollte es zu einem stärkeren und möglicherweise unkontrollierten Infektionsgeschehen kommen, ist die Gemeinde als Ortspolizeibehörde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Karlsruhe gefordert, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Ich hoffe nicht, dass dies nötig sein wird, insbesondere die Schließung von Schulen und Kindergärten ist ein Szenario, das sich niemand vorstellen möchte. Deshalb gilt es gerade jetzt sorgsam mit der eigenen Gesundheit und der Gesundheit von anderen umzugehen. Helfen Sie mit, damit wir alle nach den Sommerferien in den „Normalbetrieb“ gehen können, soweit dies in Pandemiezeiten möglich ist.

Bleiben Sie gesund und verantwortungsbewusst!

Ihre
Ute Göbelbecker


Mitteilung an die KABS-Mitgliedsgemeinden zum Thema „Übertragung von SARS-Co V-2 durch Stechmücken.

Jüngste Untersuchungen, veröffentlich in dem Journal „Nature“ (Scientific Reports 2020 10:11915, Download: https://doi.org/10.1038/s41598-020-68882-7) haben eindeutig gezeigt, dass das SARS-Co-V-2-Virus nicht von Stechmücken übertragen werden kann.

 

Man hat in dieser Untersuchung drei der wichtigsten und weit verbreiteten Vektoren für Arboviren (Viren, die durch Arthropoden, u.a. Insekten, übertragen werden) Aedes aegypti (Gelbfiebermücke), Aedes albopictus (Asiatische Tigermücke) und Culex quinquefasciatus untersucht. Die Stechmückenarten wurden im Labor mit dem SARS-Virus infiziert und die Virusentwicklung in den drei Stechmückenarten beobachtet. Die Asiatische Tigermücke kommt lokal an mehreren Stellen im Oberrheingebiet vor, das einheimische Pendant zu Culex quinquefasciatus wäre die Hausmücke Culex pipiens, die weit verbreitet in Deutschland auftritt.

 

Die Ergebnisse waren eindeutig. Das SARS-Co-V-2-Virus konnte sich in keiner der Stechmückenarten vermehren und damit auch nicht das Virus übertragen. Das heißt konkret, dass selbst wenn eine Stechmücke Blut von einer infizierten Person saugt, kann es zu keiner Übertagung des Virus auf eine weitere Person kommen.

 

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Mitteilung an die KABS_Mücken-SARS-Co-V2
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Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 22.07.2020

Liebe Mitbürgerinnen, Liebe Mitbürger,

pünktlich zur Urlaubssaison gewährt Corona uns eine Erholungsphase. Die Lockerungen der Corona-Verordnung erlauben im gewissen Umfang Festivitäten und Reisen ins Ausland.
Damit der Erfolg der Krisenbekämpfung nicht aufs Spiel gesetzt wird, müssen wir mit unserer „neuen Freiheit“ verantwortungsvoll umgehen. Das bedeutet: Wenn Sie in den Sommerferien ins europäische Ausland reisen, sollte vor Reiseantritt die aktuellen Reisehinweise prüfen, sowie Warnungen und Hinweise ernst nehmen. Es ist wichtig die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Auge zu behalten, da Veränderungen Einfluss auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Bund und Land nehmen können. Für die Rückkehr in die Heimatgemeinde ist zu beachten, dass dieselben Regeln wie während des Aufenthalts im Ferienort gelten.
War Ihr Reiseziel ein Risikogebiet oder ist es in der Zeit ihres dortigen Aufenthalt geworden müssen Sie sich vorsorglich in eine 14-tägige Quarantäne in ihrem Heimatsort begeben. In Ihrer Urlaubsplanung ist deshalb auch zu beachten, dass Ihre Kinder nicht vor Ablauf der 14-tägigen Quarantäne die Schule oder den Kindergarten besuchen dürfen.
Der bisherige vorbildliche Umgang in Deutschland mit der Corona-Pandemie stimmt mich zuversichtlich, dass wir auch die Ferienzeit umsichtig und gewissenhaft verbringen, damit wir im September einen reibungslosen Start in die Schulen und Kindergärten erleben können.

Ich wünsche uns allen und insbesondere den Kindergartenkindern und Schülern viel Freude und Erholung in den Ferien.

Ihre
Ute Göbelbecker


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 01.07.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen wurde am 29. Juni 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport notverkündet. Sie tritt heute am 1. Juli 2020 in Kraft. Geregelt wird der Betrieb der öffentlichen und der freien Schulen. Die Grundsätze des Infektionsschutzes sind dabei zu beachten. Für Kinder in der Grundschule besteht zueinander und zu Erwachsenen kein Abstandsgebot. Die Pestalozzischule im Ortsteil Liedolsheim und die Tullaschule im Ortsteil Rußheim haben sich auf die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vorbereitet. Die Schulkindbetreuung, die flankierend zur verlässlichen Grundschule angeboten wird, ist gleichfalls wieder am Start. Auch die „Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Kita - Corona-VO-Kita)“ tritt am 01.07.2020 in Kraft. Unter diesen Vorgaben wird die Gemeinde Dettenheim die Ferienbetreuung in den letzten beiden Wochen der Sommerferien anbieten. Aktuell gibt es in Dettenheim keine infizierten Personen. Deutschlandweit werden aber wieder steigende Infektionszahlen gemeldet, so dass ich dringend an Sie appelliere, weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten und untereinander Abstand zu wahren.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg wird einer erweiterten Teststrategie folgen. Die gezielten Testungen sollen die Ausbreitung von SARS-Cov-2 weiter eindämmen. Im Einzelnen ist vorgesehen, die Testung symptomatischer Personen entsprechend der RKI-Empfehlung vorzunehmen. Die gezielte Untersuchung erfolgt bei asymptomatischen Personen im Umfeld bestätigter COVID-19 Fälle bei Kontaktpersonen der Kategorie I, Kontaktpersonen und die über die Corona Warn-App identifiziert wurden. Gezielte Untersuchungen gibt es auch soweit im Rahmen von Ausbrüchen in z.B. in Gemeinschaftsunterkünften, in Betrieben oder in Pflegeheimen erhöhte Infektionen auftreten. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Testung bei Aufnahme in stationäre Pflegeeinrichtungen gerichtet. Je nach epidemiologischer Lage sind intensivierte Testungen von asymptomatischen Personen wie z.B. Personen, die in Krankenhäusern oder stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, vorgesehen.
Hoffen wir, dass alle diese Maßnahmen dazu beitragen, die Infektionslage unter Kontrolle zu halten. Jede/Jeder ist in seinem Umfeld gefordert, sich verantwortungsbewusst zu verhalten, um eine Eigengefährdung und die Gefährdung der Mitmenschen zu vermeiden.

Bleiben Sie gesund!

Ihre
Ute Göbelbecker


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 24.06.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Neuigkeiten zum Thema „Corona“. Die Landesregierung hat gestern die Corona-Verordnung komplett neu gefasst. Sie tritt ab dem 01. Juli in Kraft und bringt weitreichende Änderungen mit sich.

Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert, mit der neuen Verordnung soll vieles übersichtlicher und leichter verständlich werden. Die neue Verordnung ist wie folgt gegliedert:
§§ 1 bis 3 sind ein allgemeiner Teil. § 2 regelt die allgemeinen Abstandsregeln und § 3 die Regelungen zur Maskenpflicht. Die §§ 4 bis 8 enthalten speziellere Regelungen, die aber für viele Lebensbereiche gelten. Die neue Verordnung ersetzt auch einige Einzel-Verordnungen.

In den §§ 9 bis 14 sind speziellere Regelungen für bestimmte Lebenssituationen wie Ansammlungen, Veranstaltungen oder Versammlungen gemäß den Artikeln 4 (Religionsfreiheit) und 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes zu finden. Betriebsverbote sind nur noch für wenige Bereiche vorgesehen. Die überarbeitete Verordnung bestimmt die Anwendbarkeit der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe.

Die Kommunen und Landkreise erhalten die Ermächtigung auf die konkreten Verhältnisse vor Ort reagieren können. Betrachtet man die hohen Infektionszahlen in einem Fleischwerk im Kreis Gütersloh so zeigt sich, dass diese Regelungen durchaus Sinn machen. Damit kann vor Ort schnell reagiert werden ohne landesweite Regelungen und Beschränkungen treffen zu müssen.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung hier im Überblick:

Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in § 9.
Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept mehr nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.

Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben. Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt. Clubs und Diskotheken dürfen ebenso wie Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen weiterhin nicht öffnen.
Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.

Hier vor Ort öffnen wir die Sporthallen und sind dazu mit den Vereinsvertretern im Gespräch. Die Bücherei ist wieder geöffnet, allerdings ist eine Voranmeldung erforderlich. Das Schwimmbad bleibt geschlossen, da die Hygieneanforderungen nur schwer umsetzbar sind. Ich denke das ist bei den aktuellen Temperaturen auch vertretbar und die Baggerseen bieten unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln einen guten Ersatz.

So können wir dem Sommer zuversichtlich und mit neuer Lebensfreude entgegen sehen. Auch die Kinder dürfen wieder in die Schule und den Kindergarten gehen. Auch wenn vieles noch nicht so ist wie in der Zeit vor Corona, so müssen wir doch alle versuchen, aus dieser Zeit das Beste zu machen. Schauen wir mal, wie sich die Infektionszahlen entwickeln.

Bleiben Sie gesund, halten Sie Abstand, vermeiden Sie Kontakte wo möglich.
Ich wünsche Ihnen weiterhin eine gute Zeit.

Ihre

Ute Göbelbecker


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 05.06.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit Wirkung zum 06.06.2020 tritt die CoronaVO Sportstätten in Kraft. Diese enthält Regelungen für alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, Tanzschulen und dergleichen. Für die Details verweise ich auf den Verordnungstext und die Presseerklärung der Landesregierung. Auf was ich näher eingehen möchte, sind die Regelungen zu den Baggerseen und was das für unsere beiden Seen in Liedolsheim und Rußheim bedeutet. Die Regelung der Badeseen in § 2 der CoronaVO Sportstätten greift nämlich nicht für unsere Seen, da wir keine Badeseen mit kontrolliertem Zugang haben. Für Badeseen ohne kontrollierten Zugang gelten die Regelungen der allgemeinen CoronaVO. Das bedeutet, dass die frei zugänglichen bzw. nicht kontrollierten Badeseen/-stellen den allgemein geltenden Distanz- und Verhaltensregeln für das Verhalten im öffentlichen Raum unterliegen. Nach aktuellem Stand ist zu anderen Personen im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, was lt. Sozialministerium auf einer Liegefläche einer Fläche von 10 Quadratmetern entspricht. Beim Badebesuch kommt es somit auf die Verantwortung und Disziplin eines jeden einzelnen Besuchers an, damit der Badebetrieb in dieser Badesaison aufrechterhalten werden kann und nicht untersagt werden muss. Unabhängig von den Vorgaben der CoronaVO sind auch die Bestimmungen der Polizeiverordnungen zu den Baggerseen einzuhalten. Dort ist u.a. geregelt, dass das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen verboten ist, gleichfalls das Abbrennen von offenen Feuern und das Grillen. Hunde dürfen während der Badesaison nicht mit an den Badestrand gebracht werden.

Zu Baggerseen gab es in den letzten Wochen widersprüchliche Rechtsauffassungen, was auch zu unterschiedlicher Handhabung in den Gemeinden geführt hat. Wir haben uns immer auf den Standpunkt gestellt, dass der Aufenthalt an unseren Baggerseen möglich ist, soweit die Personen immer ausreichend Abstand zueinander einhalten. Unsere Rechtsauffassung wurde in dieser Hinsicht bestätigt. Darüber hinaus hat sich gerade am letzten Wochenende gezeigt, dass die Sperrung von Seen und Parkflächen nicht sinnvoll sind und das Problem dadurch nur verlagert wird. Mit der Überwachung der Einhaltung der Abstandsflächen ist der Polizeivollzugsdienst beauftragt, was aber natürlich nur punktuell erfolgen kann.

Meine Befürchtung ist, dass evtl. die Baggerseen doch geschlossen werden müssen, wenn die Corona-Regeln von den Besuchern nicht eingehalten werden. Durch den zu erwarteten verstärken Besucherandrang in diesem Sommer wird mehr Druck entstehen. Ich appelliere daher an alle Besucher, egal ob ortsansässig oder Gäste von auswärts, sich verantwortungsvoll zu verhalten und die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Nur so wird sichergestellt, dass alle Erholungssuchenden ihren Aufenthalt an den Seen in diesem Sommer dauerhalft genießen können.

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit, bleiben Sie gesund!

Ihre

Ute Göbelbecker


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 02.06.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

was für eine verrückte Zeit, immer noch! Und trotzdem hatte man über die Pfingstfeiertage ein Stück Normalität erleben können. Sonne satt, die zum Radfahren, Wandern und Aufenthalt im Freien einlud.

Auch unsere Gastwirte durften wieder öffnen, unter Einhaltung von strengen Hygienevorgaben. Diese schrecken wohl viele Menschen ab, denn der Ansturm auf die Gaststätten blieb bisher aus. Mein Appell daher an Sie, liebe Dettenheimerinnen und Dettenheimer: Unterstützen Sie unsere Gastwirtschaften! Dettenheim ist bekannt für seine gute Gastronomie und so soll es auch nach Corona bleiben. Die Wirtsleute brauchen jetzt dringend Ihre Gäste, zumal größere Festivitäten noch immer nicht möglich sind. Aber ich hoffe doch sehr, dass auch Geburtstagsfeiern, Hochzeiten und sonstige Familienfeste bald wieder möglich sein werden.

Die Landesregierung hat zum Pfingstwochenende zahlreiche Lockerungen beschlossen und weitere angekündigt. Das hat zu sehr vielen Anfragen von Vereinsvertretern, Gewerbetreibenden, aber auch von Privatpersonen im Rathaus geführt. Neben der allgemeinen CoronaVO, die zum 27.Mai und 02.Juni geändert wurde, gibt es z.B. die CoronaVO Gaststätten, die zum 30.Mai und dann nochmals geändert zum 02.Juni in Kraft getreten ist. Alleine letzte Woche mussten sieben verschiedene CoronaVO angewendet und die darin enthaltenen Vorgaben umgesetzt werden. Es ist sehr schwierig den Überblick zu behalten, ich möchte fast sagen unmöglich. Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus machen das hauptberuflich, wie soll sich da der "normale" Bürger noch zurecht finden? Die andere Arbeit im Rathaus leidet unter dieser Flut von Vorschriften und ich bitte ausdrücklich um Ihr Verständnis, wenn nicht alle Anfragen und Arbeiten zeitnah abgearbeitet werden können. Mit den Pfingstferien beginnt auch die Urlaubszeit und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, die in den letzten Wochen stark gefordert waren, haben diesen wirklich verdient. Eine Gemeindeverwaltung ist „systemrelevant“ und ich möchte mich an der Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für Ihre Arbeit und Ihr Engagement bedanken!

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute! Halten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln ein, damit die geringen Infektionszahlen gehalten werden können.

Ihre

Ute Göbelbecker   


Presseerklärung der Bürgermeisterin der Gemeinde Dettenheim vom 25.05.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es war viel los am Vatertag, obwohl die traditionellen Feste dieses Jahr nicht stattfinden konnten. Bei sommerlichen Temperaturen zog es die Menschen nach draußen in die Natur. Die Polizei kontrollierte landesweit, ob die Menschen auch Abstand hielten. Erstmal geöffnet waren auch wieder die Biergärten und Gaststätten - unter strengen Bedingungen. Das Wochenende verlief insgesamt ruhig, zumal ab Samstag auch der in der Natur dringend benötigte Regen einsetzte.


Die vielen Regelungen der letzten Wochen zu Lockerungen in den unterschiedlichsten Bereichen machen es schwierig, den Überblick zu behalten und immer zu wissen, was gerade erlaubt ist und was nicht. Im Zweifelsfall gilt es zu prüfen: Kann ich Abstand halten? Können die Hygienevorgaben eingehalten werden?  Ist der Kontakt erforderlich? Jeder ist gehalten, sich verantwortungsbewusst zu verhalten. Und die Menschen haben gezeigt, dass Sie das können, sonst hätten wir auch in Deutschland weit höhere Infektionszahlen und  Todesfälle gehabt.


Dass die Zahlen bei uns derzeit auf einem niedrigen Niveau sind, sollte uns nicht unvorsichtig oder gar überheblich machen. Wo es derzeit zu hohen Infektionszahlen kommt, sind neben den medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen insbesondere Orte, an denen Menschen eng zusammenleben und es an Sauberkeit und Hygiene mangelt. Die Bilder von den Unterkünften der in den Schlachthöfen beschäftigten Menschen sind unserem Land nicht würdig. Die Politik hat hier lange weg geschaut, denn bekannt waren die Verhältnisse. Und auch wir Verbrauchern müssen uns an die eigene Nase fassen, wenn wir immer billigere Lebensmittel fordern. Auch international ist deutlich erkennbar, dass in armen Ländern und Ländern mit einem schlechten Gesundheitssystem sehr viele Todesfälle zu beklagen sind.
 
Bei uns in Deutschland lassen die Zahlen Öffnungen zu und die Wirtschaft braucht das dringend. Die wirtschaftlichen, finanziellen und auch sozialen Auswirkungen der Pandemie sind enorm und werden über Jahre noch zu spüren sein. Einen Ausgleich zwischen all diesen Aspekten und Ansprüchen zu finden ist derzeit die Aufgabe unserer Regierenden, um die ich sie nicht beneide. Begleiten wir sie kritisch, hinterfragen wir die Maßnahmen, aber bleiben wir dabei sachlich und fair. Wir brauchen alle noch einen langen Atem.

Ihre
Ute Göbelbecker